Verleihförderung

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Verleihförderung

BKM

Verleihförderung des BKM

1. Für den Verleih von programmfüllenden, künstlerisch anspruchsvollen Filmen, die den Förderzielen der BKM-Filmförderungsrichtlinie entsprechen, kann die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Projektförderungshilfen gewähren. Die Förderungshilfen werden auf Vorschlag der Jury Verleihförderung bei der BKM bewilligt.


2. Förderungshilfen werden als Zuschuss bis zu 50.000 Euro je Film zur Abdeckung von Vorkosten im Sinne des § 116 Abs. 1 FFG gewährt. Voraussetzungen sind u.a., dass

  • der Film eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung im Sinne der BKMFilmförderungsrichtlinie aufweist; die majoritär deutsche Finanzierung des Films anhand der

Bafa-Bescheinigung ist hierbei zwingend darzulegen;

  • die Antragstellung vor dem Kinostart erfolgt und der Kinostart nach der Jurysitzung liegt (die

Termine der Jurysitzungen sind auf der BKM-Homepage veröffentlicht);

  • der Verleih mit einem Eigenanteil von mindestens 30 % der Herausbringungskosten beteiligt

ist;

  • der Film mit maximal 40 Kopien (Einsätzen) in den Kinos gestartet wird (nachträgliche

Erhöhung auf 50 Kopien möglich). Bei Filmen, die BKM-produktionsgefördert wurden, kann von den o.g. Kopiengrenzen abgewichen werden; hierzu ist ein formloser Antrag ausreichend.


3. Antragsberechtigt sind gewerbliche Filmverleiher mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland

Verleiherpreis des BKM

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