Sperrfristen: Unterschied zwischen den Versionen
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Um einen exklusiven Auswertungszeitraum für das Kino zu gewährleisten, enthält das Filmförderungsgesetz Sperrfristen. Sofern die Herstellung und /oder die Auswertung eines Films durch die FFA gefördert wurde, müssen die Sperrfristen eingehalten werden. Erst wenn diese verstrichen sind, kann der Film in der nächsten Verwertungsstufe, z.B. über Video-On-Demand (VOD) oder auf DVD, angeboten werden. | |||
Diese Sperrfristen erzwingen also für das Kino ein exklusives Auswertungsfenster ("Kinofenster"). | |||
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Sind diese Sperrfristen sinnvoll oder schaden sie direkt oder indirekt den Kinos? | |||
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Version vom 14. April 2020, 14:10 Uhr
Sperrfristen: Ein Diskussionsthema der Zukunftswerkstatt Kino.
Ausgangssituation:
Um einen exklusiven Auswertungszeitraum für das Kino zu gewährleisten, enthält das Filmförderungsgesetz Sperrfristen. Sofern die Herstellung und /oder die Auswertung eines Films durch die FFA gefördert wurde, müssen die Sperrfristen eingehalten werden. Erst wenn diese verstrichen sind, kann der Film in der nächsten Verwertungsstufe, z.B. über Video-On-Demand (VOD) oder auf DVD, angeboten werden.
Diese Sperrfristen erzwingen also für das Kino ein exklusives Auswertungsfenster ("Kinofenster").
Fragestellung:
Sind diese Sperrfristen sinnvoll oder schaden sie direkt oder indirekt den Kinos?