Kinogutschein: Unterschied zwischen den Versionen

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Rabattierte 10er- und 5er-Karten könnten den Verkauf ankurbeln.
Rabattierte 10er- und 5er-Karten könnten den Verkauf ankurbeln.
==Mehrzweckgutschein==
Umsatzsteuerrisiko bei Gutscheinverkauf
"In der Corona-Krise geben viele Restaurants Gutscheine an ihre Kunden heraus, die diese dann später einlösen können. Verkaufen Sie solche Gutscheine für Ihr Restaurant, sollten Sie darauf achten, dass dies sogenannte „Mehrzweckgutscheine“ nach § 3 Abs. 15 UStG sind.
Das sind Gutscheine, bei denen im Voraus noch nicht feststeht, ob die Leistung mit 7 Prozent oder 19 Prozent Umsatzsteuer besteuert wird – weil sie sowohl für Essenslieferungen bzw. „Essen-to-go“ (7 Prozent USt.) verwendet werden können als auch für den Verzehr von Speisen in Ihrem Restaurant (19 Prozent USt.).
Hintergrund: Bei Mehrzweckgutscheinen fällt die Umsatzsteuer erst an, wenn der Kunde seinen Gutschein bei Ihnen einlöst. Ist dies zwischen dem 1.7.2020 und dem 30.6.2021 der Fall, müssen Sie für verkaufte Speisen im Restaurant nach einer geplanten Gesetzesänderung nur 7 Prozent Umsatzsteuer zahlen.
Verkaufen Sie dagegen einen „Einzweckgutschein“ nach § 3 Abs. 14 UStG, bei dem schon beim Verkauf feststeht, dass 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden, weil der Gutschein nur im Restaurant eingelöst werden kann, wird die 19-prozentige Umsatzsteuer bereits beim Gutscheinverkauf fällig.
Kauft ein Kunde also von dem 30.6.2020 einen solchen Gutschein und Sie führen 19 Prozent Umsatzsteuer ans Finanzamt ab und er löst den Gutschein danach ein, werden aufgrund der Corona-Steuererleichterungen ja nur 7 Prozent Umsatzsteuer fällig. Da noch nicht geregelt ist, ob Sie die Umsatzsteuer dann noch berichtigen können, sollten Sie unbedingt darauf achten, vorerst nur „Mehrzweckgutscheine“ auszugeben." (Infos von Lexware)


Zusätzliche Idee: [[D.I.Y. Kinogutscheine]]
Zusätzliche Idee: [[D.I.Y. Kinogutscheine]]
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[[Kategorie:Zukunftswerkstatt Kino]]
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[[Kategorie:Kreativabteilung]]
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[[Kategorie:Coronakrise]]
[[Kategorie:Kino]]

Aktuelle Version vom 20. Mai 2020, 13:15 Uhr

Der Kinogutschein ist eine Einnahmequelle für Kinos, dessen Potenziale sehr viel weiter ausgeschöpfte werden könnten, sorgen sie doch für sofortige Liquidität.

Die Kinos sollten den Verkauf möglichst einfach gestalten (online und offline) und sichtbar bewerben (Homepage, Social Media, Kinovorprogramm...)

Gutscheine, deren Verwendungszweck noch nicht festgelegt ist, haben den Vorteil, dass keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss. (stimmt das?)

Kinogutscheine als Geschenkgutscheine sollten ansprechend gestaltet sein und speziell vor Feiertagen wie Ostern und Weihnachten gezielt beworben werden.

Rabattierte 10er- und 5er-Karten könnten den Verkauf ankurbeln.

Mehrzweckgutschein

Umsatzsteuerrisiko bei Gutscheinverkauf

"In der Corona-Krise geben viele Restaurants Gutscheine an ihre Kunden heraus, die diese dann später einlösen können. Verkaufen Sie solche Gutscheine für Ihr Restaurant, sollten Sie darauf achten, dass dies sogenannte „Mehrzweckgutscheine“ nach § 3 Abs. 15 UStG sind.

Das sind Gutscheine, bei denen im Voraus noch nicht feststeht, ob die Leistung mit 7 Prozent oder 19 Prozent Umsatzsteuer besteuert wird – weil sie sowohl für Essenslieferungen bzw. „Essen-to-go“ (7 Prozent USt.) verwendet werden können als auch für den Verzehr von Speisen in Ihrem Restaurant (19 Prozent USt.).

Hintergrund: Bei Mehrzweckgutscheinen fällt die Umsatzsteuer erst an, wenn der Kunde seinen Gutschein bei Ihnen einlöst. Ist dies zwischen dem 1.7.2020 und dem 30.6.2021 der Fall, müssen Sie für verkaufte Speisen im Restaurant nach einer geplanten Gesetzesänderung nur 7 Prozent Umsatzsteuer zahlen.

Verkaufen Sie dagegen einen „Einzweckgutschein“ nach § 3 Abs. 14 UStG, bei dem schon beim Verkauf feststeht, dass 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden, weil der Gutschein nur im Restaurant eingelöst werden kann, wird die 19-prozentige Umsatzsteuer bereits beim Gutscheinverkauf fällig.

Kauft ein Kunde also von dem 30.6.2020 einen solchen Gutschein und Sie führen 19 Prozent Umsatzsteuer ans Finanzamt ab und er löst den Gutschein danach ein, werden aufgrund der Corona-Steuererleichterungen ja nur 7 Prozent Umsatzsteuer fällig. Da noch nicht geregelt ist, ob Sie die Umsatzsteuer dann noch berichtigen können, sollten Sie unbedingt darauf achten, vorerst nur „Mehrzweckgutscheine“ auszugeben." (Infos von Lexware)

Zusätzliche Idee: D.I.Y. Kinogutscheine