Hauptverband Cinephilie: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 24. April 2020, 15:18 Uhr

Der Hauptverband Cinephilie e.V. ist ein eingetragener Verein mit dem Sitz in Berlin.

Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Berlin einzutragen.

Zweck des Vereins

Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Verbreitung der Filmkunst und -kultur.

Der Verein dient der Vermittlung von Informationen und Kenntnissen mit dem Ziel, die Herstellung, Vorführung und Vermittlung künstlerisch wertvoller Filme zur Förderung und der Bildung der Diversität, Völkerverständigung und der Filmkunst in einem möglichst weiten Bereich zu erreichen.

Zu diesem Zweck sollen konkrete filmkulturelle, filmpolitische, filmbildende und filmvermittelnde Maßnahmen und Angebote entwickelt und durchgeführt werden.

Ziel ist die Förderung des öffentlichen Interesses für und die Verbreitung von Cinephilie sowie die Förderung und Kommunikation mit nationalen, europäischen und internationalen Institutionen und Organisationen, die ein ähnliches Ziel verfolgen.

Dies umfasst insbesondere den Gedanken- und Erfahrungsaustauch sowie die filmpolitische Zusammenarbeit. Der Gegenstand der Cinephilie umfasst maßgeblich Filmkunst, Filmkultur und Filmhistorie. Das Vereinsziel soll u. a. erreicht werden durch Ausrichtung regelmäßig stattfindender Veranstaltungen, öffentlicher Filmaufführungen, Diskussionsveranstaltungen sowie durch intensive Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.

Der Verein ist konfessionell und parteipolitisch ungebunden.

Weblinks

Mitlgiedsantrag: http://www.hvcinephilie.de/mitglied-werden/