MediaWiki-API-Ergebnis

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            "*": "Because \"rvslots\" was not specified, a legacy format has been used for the output. This format is deprecated, and in the future the new format will always be used."
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                "title": "Recherche von Filmrechten",
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                        "*": "Nicht nur Kinos stehend vor dem Problem, dass sich die '''Recherche von Filmrechten''' schwierig gestaltet.\n\nWelche Vorgehensweise empfiehlt sich? Welche Datenbanken sind sinnnvoll? Und wie m\u00fcsste eine Datenbank gestaltet sein, die den Bed\u00fcrfnissen der Kinos am n\u00e4chsten kommt?\n\n[[category:Zukunftswerkstatt Kino]]\n[[category:Technikgruppe]]\n[[category:Kino]]"
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            "70": {
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                "title": "Satzung (Drop-Out Cinema)",
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                        "contentmodel": "wikitext",
                        "*": "===Satzung DROP-OUT CINEMA eG===\n\n(2. Fassung beschlossen am 08.02.2014.)\n\n==\u00a7 1 Name, Sitz, Gegenstand, Gesch\u00e4ftsjahr==\n\n(1) Die Firma der Genossenschaft lautet Drop-Out Cinema eG.\n\n(2) Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Mannheim.\n\n(3) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche F\u00f6rderung der Kultur und der sozialen und kulturellen Belange der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb. Dies soll insbesondere durch die F\u00f6rderung \u201cabseitiger\u201d, marginalisierter, nichtmarkt-konformer Filmkultur erreicht werden.\n\n(4) Gegenstand des Unternehmens ist Filmdistribution und \u2013produktion und im weitesten Sinne die Auswertung audiovisueller Medien.\n\n(5) Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.\n\n(6) Gesch\u00e4fte mit Nichtmitgliedern sind zul\u00e4ssig.\n\n(7) Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Gesch\u00e4ftsjahr beginnt mit der Eintragung der Genossenschaft und endet mit Ablauf des Kalenderjahres.\n\n \n\n==\u00a7 2 Gesch\u00e4ftsanteil, Zahlungen, R\u00fccklagen, Nachsch\u00fcsse, R\u00fcckverg\u00fctung, Verj\u00e4hrung==\n\n(1) Der Gesch\u00e4ftsanteil betr\u00e4gt 250 Euro. Er ist sofort in voller H\u00f6he einzuzahlen. Bis zur H\u00e4lfte des Gesch\u00e4ftsanteils kann der Vorstand Ratenzahlung binnen zwei Jahren zulassen.\n\n(2) Die Mitglieder k\u00f6nnen bis zu 10 Gesch\u00e4ftsanteile \u00fcbernehmen.\n\n(3) Durch Beschluss der Generalversammlung kann ein Eintrittsgeld festgelegt werden, das den R\u00fccklagen zugef\u00fchrt wird.\n\n(4) Der gesetzlichen R\u00fccklage sind mindestens 50 % des Jahres\u00fcberschusses zuzuf\u00fchren, bis mindestens 100 % der Summe der Gesch\u00e4ftsanteile erreicht sind.\n\n(5) Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachsch\u00fcssen verpflichtet.\n\n(6) Die Mitglieder haben Anspruch auf die vom Vorstand beschlossene R\u00fcckverg\u00fctung.\n\n(7) Anspr\u00fcche auf Auszahlung von Gewinnen, R\u00fcckverg\u00fctungen und Auseinandersetzungsguthaben verj\u00e4hren in zwei Jahren ab F\u00e4lligkeit. Die Betr\u00e4ge werden den R\u00fccklagen zugef\u00fchrt.\n\n \n\n==\u00a7 3 Generalversammlung==\n\n(1) Die Generalversammlung wird vom Vorstand oder vom Aufsichtsrat (\u00a7 5) durch unmittelbare Benachrichtigung s\u00e4mtlicher Mitglieder in Textform einberufen. Die Einladung muss mindestens zwei Wochen, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen der Tagesordnung m\u00fcssen mindestens eine Woche vor der Generalversammlung erfolgen. Die Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie zwei Werktage vor Beginn der Frist abgesendet worden sind.\n\n(2) Die Generalversammlung bestimmt die Versammlungsleitung.\n\n(3) Die Generalversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der Teilnehmer beschlussf\u00e4hig.\n\n(4) Jedes Mitglied hat eine Stimme.\n\n(5) Die Generalversammlung beschlie\u00dft \u00fcber die nach dem Gesetz und der Satzung vorgesehenen Gegenst\u00e4nde, insbesondere auch \u00fcber alle Arten von Grundst\u00fccksgesch\u00e4ften, Erwerb oder Ver\u00e4u\u00dferung von Unternehmen und Beteiligungen sowie \u00fcber Investitionen von mehr als 10.000 Euro oder Dauerschuldverh\u00e4ltnisse mit einer j\u00e4hrlichen Belastung von mehr als 2000 Euro.\n\n(6) Beschl\u00fcsse werden gem. \u00a7 47 GenG protokolliert.\n\n(7) Die Generalversammlung kann sich mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.\n\n \n\n==\u00a7 4 Vorstand==\n\n(1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Er\n\nwird von der Generalversammlung bestellt und abberufen. Der Vorstand kann auch schriftlich, telefonisch und auf elektronischem Wege Beschl\u00fcsse fassen.\n\n(2) Der Dienstvertrag mit dem Vorstand vom Aufsichtsrat (\u00a7 5) mit Zustimmung der Generalversammlung abgeschlossen.\n\n(3) Der Vorstand f\u00fchrt die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Er kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben, die der Zustimmung der Generalversammlung bedarf. In den nach Gesetz, Satzung oder Gesch\u00e4ftsordnung vorgesehenen F\u00e4llen bedarf der Vorstand der Zustimmung der Generalversammlung. Die Zustimmung kann f\u00fcr gleichartige Gesch\u00e4fte generell erteilt werden.\n\n(4) Ein Vorstandsmitglied kann rechtsverbindlich f\u00fcr die Genossenschaft zeichnen oder Erkl\u00e4rungen abgeben.\n\n(5) Der Vorstand kann durch einstimmigen Beschluss Prokura und Handlungsvollmacht erteilen.\n\n(6) Der Vorstand kann f\u00fcr bestimmte Aufgaben anderen Mitgliedern oder anderen Personen Vollmacht erteilen. Die Vollmacht muss dem Umfang nach bestimmt sein. Sie soll schriftlich erteilt werden.\n\n \n\n==\u00a7 5 Aufsichtsrat==\n\n(1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er wird einzeln vertreten vom Vorsitzenden oder von dessen Stellvertreter.\n\n(2) Der Aufsichtsrat ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt. Der Aufsichtsrat kann schriftlich, telefonisch und auf elektronischem Wege Beschl\u00fcsse fassen, wenn kein Aufsichtsratsmitglied der Beschlussfassung widerspricht.\n\n(3) Der Aufsichtsrat \u00fcberwacht die Leitung der Genossenschaft, ber\u00e4t den Vorstand und berichtet der Generalversammlung.\n\n \n\n==\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft, Ausschluss, Auseinandersetzung==\n\n(1) Die K\u00fcndigungsfrist betr\u00e4gt 6 Monate zum Schluss des Gesch\u00e4ftsjahres.\n\n(2) Mitglieder, die die Leistungen der Genossenschaft nicht nutzen oder die Genossenschaft sch\u00e4digen, k\u00f6nnen ausgeschlossen werden.\n\n(3) Die Mitglieder sind verpflichtet, der Genossenschaft ihre Anschrift mitzuteilen. Nicht erreichbare Mitglieder k\u00f6nnen ausgeschlossen werden.\n\n(4) \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss kann binnen 8 Wochen nach Absendung bei der Generalversammlung Widerspruch eingelegt werden (Ausschlussfrist). Erst nach der Entscheidung der Generalversammlung kann der Ausschluss gerichtlich angefochten werden. \u00dcber den Ausschluss von Vorstandsmitgliedern oder des Bevollm\u00e4chtigten entscheidet die Generalversammlung.\n\n(5) Beim Auseinandersetzungsguthaben werden Verlustvortr\u00e4ge anteilig abgezogen. Das Guthaben haftet der Genossenschaft als Pfand f\u00fcr etwaige Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem betreffenden Mitglied.\n\n \n\n==\u00a7 7 Bekanntmachungen==\n\nBekanntmachungen, deren Ver\u00f6ffentlichung vorgeschrieben ist, erfolgen unter der Firma der Genossenschaft in Blickpunkt: Film.\n\n\nMannheim, den 08.02.2014."
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